Auf dieser Seite findet Ihr aktuelle Infos zum Spiel- und Trainingsbetrieb in der EWR-Arena sowie nützliche Formulare. Für einen Besuch der Spiele ist eine Registrierung erforderlich, das entsprechende Formular (Verpflichtungserklärung) kann hier heruntergeladen werden.
Die Seite wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.
Derzeit sind 500 Zuschauer zugelassen.
Formulare
- Verpflichtungserklärung Zuschauer & Presse
- Verpflichtungserklärung Spieler*innen & andere Mitwirkende
- Allgemeine Informationen Jugendspiele (Juniorinnen & Junioren)
- Allgemeine Informationen Jugendspiele (Junioren U16-U19)
Zonierung des Sportgeländes
Stadion
Nebenplätze
Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.
Zone 1: Spielfeld/ Innenraum
- In Zone 1 (Spielfeld inklusive Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler, Trainer & Teamoffizielle
- Verbandsbeauftragte
- Hygienebeauftragter
- Schiedsrichter, -beobachter, -paten
- Medienvertreter
- Zone 1 wird ausschließlich über den Kabinentrakt betreten/verlassen!
- Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
Zone 2: Umkleidebereich
- In Zone 2 (Umkleidebereich) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
- Spieler, Trainer & Teamoffizielle
- Verbandsbeauftragte
- Hygienebeauftragter
- Schiedsrichter, -beobachter, -paten
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
- In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zone 3: Zuschauerbereich
- Die Zone 3 „Zuschauerbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
- Zone 3 wird ausschließlich über die ausgewiesenen Eingänge und Ausgänge betreten/verlassen! (Beschilderung vor Ort)
- Die Abstandsregelung ist einzuhalten (Details siehe Verpflichtungserklärung).
Bei Missachtung der Vorgaben machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen die betreffenden Personen ggf. des Sportgeländes.