Wormser Zeitung: Nur Geldstrafe für Wormatia
11.12.2004
Vom 11.12.2004
bei. Der VfR Wormatia muss kein Heimspiel unter Ausschluss der
Öffentlichkeit bestreiten. In der
mündlichen Verhandlung der
Vorfälle beim Spiel in Weingarten wurde der
Fußball-Oberligst von der Spruchkammer des
Regionalverbandes Südwest lediglich zu einer
Geldstrafe in Höhe von 150 Euro für
das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verurteilt.
Ausschlaggebend für das milde Urteil war die
Tatsache, dass die Aussagen des Schiedsrichter-Gespanns und des
SV Weingarten weitestgehend mit Wormatias Darstellung
übereinstimmten. Zudem würdigte
das Sportgericht, dass der VfR im Vorfeld des Spiels alle
notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte.