FuPa.net: Dämpfer für Wormatia-Aufstiegsplan
05.06.2021Stuttgarter Kickers und SGV Freiberg werden aller Voraussicht nach mit ihrer Klage scheitern +++ Endgültige Entscheidung in Stuttgart am 11. Juni
Worms. Die Hoffnungen von Fußball-Oberligist Wormatia Worms, über den Verfahrensweg doch noch die Qualifikation für die Regionalliga zu erreichen, haben einen Dämpfer erlitten. Die baden-württembergischer Oberligisten Stuttgarter Kickers und SGV Freiberg, die per einstweiliger Verfügung beim Landgericht Stuttgart den Aufstieg beziehungsweise die Teilnahme an Aufstiegsspielen durchsetzen wollten, haben in einer mündlichen Verhandlung zwar noch keine endgültige Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht schätzte die Erfolgsaussichten des Antrags der beiden Vereine eher als gering ein. Eine Entscheidung in der Sache soll am 11. Juni fallen.
Bei der Wormatia hatten die Verantwortlichen mit Spannung auf den Gerichtstermin in Stuttgart geschaut und sind nach der Zwischenbilanz der Richter natürlich ein wenig desillusioniert. „Wir haben gestern mit unserem Anwalt telefoniert und werden nun auch mit den Rechtsbeiständen von den Stuttgarter Kickers und Eintracht Trier Kontakt aufnehmen und uns beraten“, beschreibt der Vorsitzende von Wormatia Worms, Jochen Schneider, die nächsten Schritte. Trier hatte sich mit den Wormaten zunächst mit ihrer Beschwerde an die Berufungskommission und danach an die Spielkommission der Regionalliga gewendet. Zeitgleich wollten die Wormser durch ihren Rechtsbeistand Siegfried Fröhlich ihrerseits den Gang zu einem öffentlichen Gericht prüfen.
Ob das nach dem Signal vom Stuttgarter Landgericht wirklich noch ein aussichtsreiches Unterfangen sein kann, daran kommen zumindest Jochen Schneider inzwischen leichte Zweifel. „Wir waren eigentlich optimistisch und daher ist die Kunde aus Stuttgart schon ein wenig ernüchternd“, gibt der Wormatia-Vorsitzende zu. Doch erst mal will man beim Vorstand des Traditionsvereins alles sacken lassen und sich ausgiebig Zeit nehmen, die Argumente zu bewerten. Denn 1:1 vergleichbar sind die Fälle in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht.