FuPa.net: Amateurfußballer im Südwesten spielen weiter – unter 2G-Regeln
03.12.2021Ab Samstag gilt neue Verordnung +++ Saisonunterbrechung wurde diskutiert und abgelehnt +++ Dezember-Spiele können verlegt werden
Der Spielbetrieb im rheinland-pfälzischen Amateurfußball wird fortgesetzt. Darauf haben sich der Regionalverband Südwest sowie die beiden Landesverbände SWFV und FRV am Donnerstagabend verständigt. Allerdings gilt von diesem Samstag an auch auf dem Feld die 2G-Regel. Damit dürfen nur noch geimpfte und genesene Spieler auflaufen. Klubs, denen dies zu große Probleme bereitet, wird eine Spielverlegung deutlich leichter gemacht.
Anlass der Neuregelung ist die 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die von Samstag an gilt. „Für Sport im Außenbereich gilt 2G“, lautete die knappe Ankündigung. Interpretiert wurde seitens der Verbände, dass dies auch für die Aktiven gilt und somit Handlungsbedarf besteht.
Landesregierung präzisiert ihre Angaben
Auf Nachfrage dieser Zeitung präzisiert das Mainzer Gesundheitsministerium: „Sportausübung im Außenbereich (egal ob draußen auf der Sportanlage oder draußen im öffentlichen Raum) ist für Nicht-Immunisierte im Rahmen der Kontaktbeschränkung (also alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie maximal zwei weiteren Personen aus einem weiteren Hausstand) möglich. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen hier nicht mit. Für geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen keine Beschränkung bei der Sportausübung draußen. Kinder bis drei Monaten nach Vollendung des 12. Lebensjahres sind von den Beschränkungen nicht betroffen.“
Beim Regionalverband Südwest, der bei den Aktiven für die Oberliga sowie für die Frauen-, Junioren-, Juniorinnen- und Futsal-Regionalliga zuständig ist, und den für sämtliche Spielklassen darunter zuständigen Südwestdeutschen Fußballverband und Fußballverband Rheinland war man von dieser Lesart „ausgegangen“. Die Kontrolle des Impfstatus liege beim gastgebenden Verein. Von „eingehenden Beratungen“ ist in der Mitteilung der Verbände die Rede.
Spieler sollen Chance haben, Impfung nachzuholen
Der Beschluss besagt im Einzelnen, dass der Spielbetrieb unter 2G-Regeln fortgesetzt wird. Von einer Unterbrechung der Spielzeit wurde angesichts der wahrscheinlichen Konsequenzen abgesehen: „Da eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen vorerst nicht zu erwarten ist, wäre eine kurzfristige Einstellung des Spielbetriebs wegen der Einführung der 2G-Regelung daher mit einer langfristigen Aussetzung des Spielbetriebs gleichzusetzen.“
Die Kurzfristigkeit der Neuregelung könnte, so räumen die Verbände ein, „erhebliche Probleme bei der organisatorischen Umsetzung bei den überwiegend ehrenamtlich strukturierten Amateurvereinen“ mit sich bringen. Daher können die Vereine alle Spiele, die im Dezember angesetzt sind, mit einem einfachen Antrag verlegen lassen. Das Einverständnis des Gegners ist nicht notwendig, die Spiele sollen dann im neuen Jahr stattfinden. „Somit wird allen Fußballern, die zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, die Gelegenheit gegeben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen.“
Männer-Regionalliga als Profisport nicht betroffen
Mit diesem Vorgehen hoffen die Verbände, die Impfkampagne des Landes zu unterstützen. Nicht betroffen von der Neuregelung ist voraussichtlich die Männer-Regionalliga, die in der noch bis Freitag gültigen Coronaverordnung des Landes unter Profi- und Spitzensport rangiert, sodass Spiel und Training als Berufsausübung gelten.