Aufgrund der Tatsache, dass die Polizei das heutige Spiel gegen Kickers Offenbach als Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft hat, kommt es zu Einschränkungen im Angebot von alkoholischen Getränken.
Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit in der Regionalliga Südwest
§ 20 Getränkeausschank
1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des
Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt.
Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 20 Ziffer 2 der Richtlinien zur Verbesserung der
Sicherheit bei Spielen der Regionalliga Südwest.
2. Mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter maßgeblicher
Einbindung der zuständigen Polizeibehörde, kann der Veranstalter auf seine Verantwortung hin ,
je nach örtlichen Gegebenheiten, ausnahmsweise den Ausschank von alkoholreduziertem Bier
(mit einem Alkoholwert bis zu 3%),von Bier (mit einem Alkoholwert von nicht mehr als 5%) oder
Getränken mit vergleichbar geringem Alkoholgehalt vornehmen.
Für die Einwilligung hat der Veranstalter begründet darzulegen, dass alkoholbedingte Ausbrüche
von Gewalt und Ausschreitungen von Zuschauern nicht zu befürchten sind, wobei die
Erkenntnisse der Polizei einzubeziehen sind.
Die Polizei Worms hat uns erstmals nach mehreren Jahren leider die Einwilligung dazu nur bedingt erteilt. Wir bedauern dieses und werden uns in aller Ruhe mit den zuständigen Personen zeitnah zusammensetzen und für alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung hierzu anstreben.
Wir bitten am heutigen Tage um Ihr Verständnis und Akzeptanz der Maßnahme.
gez.
Vorstand VfR Wormatia 08 Worms e. V.