Nachdem die Spielkommission der Regionalliga Südwest der Beschwerde des VfR Wormatia nicht abgeholfen hat, wurde am Samstag letzte Woche die Gesellschafterversammlung zur abschließenden Entscheidung einberufen. Die Beschwerde wurde als unbegründet verworfen.
Die Gesellschafterversammlung hatte am 29. April eine ergänzende Qualifikationsvoraussetzung beschlossen (50% der Spiele absolviert). Mit Bezug darauf hatte die Spielkommission Wormatias Bewerbung am 15.06. abgelehnt. Wenig überraschend stellte die Gesellschafterversammlung nun fest, dass diese Ablehnung rechtmäßig sei, da auch der eigene Beschluss vom 29. April als Grundlage dafür sowohl formell als auch materiell rechtmäßig sei. Darin sieht man sich auch durch die Entscheidungen der Landgerichte Mannheim und Stuttgart gegen SGV Freiberg, Barockstadt Fulda und Stuttgarter Kickers bestätigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig, ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben. Damit ist der sportjuristische Weg für Wormatia und Eintracht Trier erfolglos geblieben. Als letzte Möglichkeit bleibt der Gang zum Schiedsgericht beim Landgericht Karlsruhe. Da dort erstmals nicht die Fußball-Funktionäre ihre eigenen Beschlüsse bewerten, sondern Berufsrichter entscheiden, wird der VfR Wormatia diesen letzten Instanzenweg nutzen.
Kommentar von Sportvorstand Ibrahim Kurt:
Wir wollen bis zu Letzt für unser Recht kämpfen und nutzen deshalb alle Rechtsmittel, die uns zur Verfügung stehen. Die Gesellschafterversammlung sieht nur eine Perspektive und begründet ihre Entscheidung hauptsächlich mit dem „50%“-Argument. Dabei werden einfach wesentliche Punkte außen vorgelassen.
Dass die Spielordnung es dennoch erlaubt, Aufsteiger und Relegationsspielteilnehmer zu melden – einfach ignoriert. Dass man pandemiebedingt nach adäquaten Lösungen sucht und die Belange der Oberligisten berücksichtigt – weit gefehlt. Dass die Spielordnung während der Runde zugunsten der Regionalliga geändert wird – ziemlich einseitig. Da wird vor der Saison klar entschieden, dass es 6 Absteiger geben soll, und dann entscheidet man sich einfach um und reduziert auf 2. Gleichzeitig, also im direkten Zusammenhang, wird mit einer einfachen Mehrheit 4:3 entschieden, dass keine Oberligisten aufsteigen sollen. Ich nenne das Willkür!
Herr Ronny Zimmermann, DFB-Vizepräsident und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung, hat seine Unterschrift ganz groß und deutlich unter den letzten Beschluss gesetzt. Für uns Oberligisten eine Riesenenttäuschung. Die Gelegenheit wäre da gewesen, eine der Gesamtsituation angemessene Entscheidung zu treffen und den Oberligisten einen Aufstieg zu ermöglichen. Stattdessen, so fühlt es sich jedenfalls an, gibt es eine Machtdemonstration.
Ich bleibe dabei: Ein kommunikativer Austausch wäre angemessen gewesen, um eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten in dieser außergewöhnlichen Ausnahmesituation zu finden. Ich persönlich bin von Herrn Zimmermann am meisten enttäuscht! Warum gerade er, der für eine bessere Kommunikation mit den Vereinen öffentlich wirbt, diese nicht vorlebt, bleibt sein Geheimnis. Mein Eindruck bleibt, dass der Schutz der abstiegsgefährdeten Regionalligisten aus seinem badischen Fußballverband an erster Stelle stand.
Ganz abgesehen davon, müsste man sich angesichts der Gesamtsituation vielleicht einmal grundsätzliche Gedanken zur Struktur machen. Ist es zum Beispiel wirklich geschickt, dass Präsidenten über die Eigeninteressen zweier Ligen gleichzeitig entscheiden sollen, in denen Vereine aus dem gleichen Verband betroffen sind? Warum erhält nicht der Geschäftsführer der Regionalliga GbR eine entsprechende Befugnis?
Wir haben nun am Freitag unsere Schiedsklage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht und hoffen, auch wenn diese Hoffnung schwindet, dass wir Gerechtigkeit erfahren – und sei es nur, indem zumindest einmal alle Kriterien berücksichtigt werden und wir nicht mit dem Gefühl zurückbleiben, bei der Nichtzulassung über den Tisch gezogen worden zu sein. Warten wir es ab.