Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat Torwart Manuel Wolff wegen einer Tätlichkeit im Spiel gegen den FC Schalke 04 II gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.
Manuel Wolff wird damit nicht nur im letzten Sasionspiel gegen den 1. FC Saarbrücken sondern auch über die Saison hinaus klassenunabhängig für zwei weitere Spiele gesperrt bleiben.