FuPa.net: Wormatia Worms: "Sportlich nicht qualifiziert"

21.06.2021

Die Spielkommission der Regionalliga lehnt Zulassung von Wormatia ab

Worms. Der VfR Wormatia Worms hat Post bekommen. Thema: Zulassungsverfahren Regionalliga Südwest 21/22. Der Inhalt: Abgelehnt. Die Regionalliga GbR hält die Tür für die Wormaten verschlossen.

„Die Spielkommission hat ihre Bewerbung geprüft“, heißt es in dem Schreiben. Und zum Ergebnis folgt: „Der Bewerber kann nicht zugelassen werden.“ Zur Begründung wird betont, der Bewerber, also Wormatia, habe sich „sportlich nicht qualifiziert“, er erfülle somit nicht die Zulassungsvoraussetzung.

Beim Wormatia-Vorsitzenden Jochen Schneider klingt Ernüchterung mit, als er über den Eingang des Schreibens informiert. Den Antrag auf Regionalliga-Zulassung hatten die Wormaten fristgerecht eingereicht, zuvor unter anderem in Gesprächen mit der Geschäftsstelle der Regionalliga GbR den Eindruck gewonnen, dass es Chancen für einen Aufstieg gibt. Gehofft hatten Eintracht Trier, SGV Freiberg und Barockstadt Fulda als jeweilige Spitzenreiter der Oberligen Rheinland-Pfalz/Saar, Baden-Württemberg und Hessen. Dazu neben Wormatia auch die Stuttgarter Kickers, die beide ihre Chance in Aufstiegsspielen suchen mochten. Indes: Die für den Aufstieg relevante Spielordnung der Regionalliga wurde im April dahingehend geändert, dass für eine Zulassung von Aufsteigern aus den „nachgeordneten Ligen“ in diesen zumindest 50 Prozent der Saisonspiele absolviert sein müssten. Eine Vorgabe, die in keiner der drei Oberligen erfüllt wurde. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die Saison frühzeitig abgebrochen werden.

Verpufft waren mit Einführung dieser Regelung die Hoffnungen der genannten Vereine. Verpufft sind vor den Landgerichten Mannheim und Stuttgart auch die Versuche aus Baden-Württemberg und Hessen, über eine Einstweilige Verfügung die Klausel auszuhebeln. Und Wormatia? Wie auch Eintracht Trier hatten die Wormaten auf eine für die Oberliga RPS geltende Regelung gesetzt, nach der Aufsteiger in jedem Fall gemeldet werden. Schneider sagt deshalb: „Wir werden alle zur Verfügung stehenden Optionen ausschöpfen.“

Gemeint ist damit der verbliebene Weg der Sportgerichtsbarkeit. Eine Woche bleibt, um gegen den Bescheid aus Karlsruhe vorzugehen. Eine Beschwerde bei der Spielkommission wäre der erste Schritt. Die nächste Stufe wäre der Gang vor die Gesellschafterversammlung der GbR. Jene Versammlung also, die mit 4:3 Stimmen die Änderung der Aufstiegsregeln beschlossen hatte. Für eine Beschwerde gefordert wären wohl auch „neue Tatsachen“, die „substantiert und belegt sein“ müssten. Scheider weiß: „Neue Tatsache ist schwierig.“