kicker.de | Völklingen-Rückzug: Eintracht Trier und FSV Salmrohr wollen klagen

27.05.2022

Quasi von heute auf morgen hat der SV Röchling Völklingen seine Mannschaft aus dem Spielbetrieb der Oberliga zurückgezogen. Wie der für die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar zuständige Fußball-Regionalverband Südwest (FVR) damit umgegangen ist, hat vor allem bei Eintracht Trier und FSV Salmrohr für Ärger gesorgt.

Der SV Eintracht Trier feierte an Christi Himmelfahrt - weniger bibelfeste Menschen haben den 26. Mai als Vatertag abgespeichert - einen souveränen 3:0-Sieg beim TuS Mechtersheim und steht in der Meisterrunde der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar aktuell mit drei Punkten vor dem VfR Wormatia Worms, bei einem absolvierten Spiel mehr. Die Wormser könnten im Saisonendspurt nach derzeitiger Ausgangslage dank des besseren Torverhältnisses noch aus eigener Kraft auf Platz eins springen.

Doch bei der Wertung der Saison drohen auf den letzten Metern noch schwerwiegende Turbulenzen. Stein des Anstoßes ist, wie der Fußball-Regionalligaverband Südwest (FVR) mit dem Rückzug des SV Röchling Völklingen umgegangen ist. Es wurden alle Spiele mit Völklinger Beteilung aus der Abstiegsrunde gestrichen, aus der vorgeschalteten Süd-Gruppe aber nur diejenigen der aktuellen Teilnehmer an der Abstiegsrunde. Wormatia Worms aus der Meisterrunde behält also seine in der Vorrunde der Süd-Staffel erspielten sechs Punkte gegen Völklingen. Wie der FVR unlängst in einer Pressemitteilung verriet, habe er eine pragmatische Lösung angestrebt. Hätte man alle Völklinger Spiele annulliert, hätten die ersten sechs Mannschaften aus der Süd-Staffel zwei Spiele weniger mit in Meisterrunde genommen. Kurzum: Der FRV hat eine Lösung gesucht, die erlaubt, dass alle Mannschaften am Ende der Saison die gleiche Anzahl an absolvierten Spielen in der Wertung haben.

Nachträgliche Änderung sei "willkürlich"

Doch die getroffene Regelung sei juristisch nicht haltbar, sondern "willkürlich", so Eintracht Trier. In einer Stellungnahme schreibt der ehemalige Zweitligist: "Regelungen, die vor der Saison in der Spielordnung niedergeschrieben sind und denen sich alle Vereine im Spielbetrieb unterwerfen, können nicht im Nachhinein, während der laufenden Spielzeit, geändert und dann nicht angewendet werden. Dazu hat der Spielausschuss lediglich vor der Saison eine Kompetenz. In der vorhandenen Regelung des § 13 Nr. 9c ist eindeutig festgelegt, dass bei dem Rückzug einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb die von der Mannschaft absolvierten Spiele annulliert werden. Die Beschränkung der Annullierung auf lediglich Spiele, die sich auf die Abstiegsrunde beziehen, gibt dieser Wortlaut eindeutig nicht her. Er ist nicht auslegungsfähig."

Auch der FSV Salmrohr, der aktuell in der Abstiegsrunde um den Klassenerhalt kämpft und übrigens genauso wie Eintracht Trier die Vorrunde in der Nord-Staffel absolviert hat, hat nach Informationen des "Saarländischen Rundfunks" ebenfalls Klage vor dem Verbandsgericht angekündigt. Gegenüber dem "Trierer Volksfreund" sagte Vorstand Christian Rauen: "Die getroffene Regelung ist eine Vollkatastrophe für uns und gegen jeden Menschenverstand." Sein Team ist die zu Beginn der Abstiegsrunde errungenen drei Zähler gegen Völklingen nun wieder los, Vereine wie Viktoria Jägersburg, die beide Vorrunden-Partien verloren haben, profitieren indirekt, da ihnen keine Punkte verloren gehen.

Trier schlägt die Quotientenregel vor

Doch wie könnte diese tabellarische Schieflage, die der Rückzug des SV Röchling nun mal ausgelöst hat, aufgefangen werden? Eintracht Trier schlägt vor, dass man die Saison mithilfe der Quotientenregel - also erzielte Punkte geteilt durch absolvierte Spiele - wertet. Bei Trier würden die Punkte am Ende durch 34 geteilt, bei Worms eben durch 32. Geht man davon aus, dass Trier sein letztes und Worms seine letzten beiden Spiel gewinnt, hätte auf einmal Trier alles in der eigenen Hand, denn der SV Eintracht käme in diesem Fall auf einen Quotienten von 2,324, die Wormatia nur auf 2,281.

Würde man beim VfR vermutlich weniger lustig finden, womöglich könnte in diesem Szenario aus der Wormser Richtung der Klageweg beschritten worden. Denn die Spielordnung des FVR sieht in §10 Nr. 3 seiner Spielordnung die Quotientenregel bei einer "unvollständigen Beendigung der Saison 2021/22" vor. Ob der Völklinger Rückzug schon zu diesem Tatbestand führt, könnte noch Sache der Juristen werden.