Wie bereits nach dem Spiel am Samstag kurz mitgeteilt, hat das Schiedsgericht die Klage des VfR Wormatia gegen die Regionalliga Südwest GbR abgewiesen. Geklagt hatten wir auf Zulassung zu den Aufstiegsspielen, hilfsweise bei Nichtteilnahme weiterer Mannschaften oder bei Nichtdurchführung auf Aufnahme als Aufsteiger in die Regionalliga.
Zwischenzeitlich ist uns die Urteilsbegründung zugegangen. Darin heißt es, der Hauptantrag sei unbegründet, weil das Schiedsgericht dem Verein keine Teilnahme an einem Wettbewerb zusprechen kann, der für die Saison 2021/22 nicht durchgeführt wird. Anders ausgedrückt: Weil keine Aufstiegsspiele stattfinden, gibt es auch kein Recht auf Teilnahme. Aber auch der Hilfsantrag wurde als unbegründet abgewiesen, da weder die Spielordnung noch die Zulassungsordnung eine entsprechende Regelung für diesen Fall enthält, aus dem sich eine Aufstiegsberechtigung ergeben würde. Gerade die Begründung für die Ablehnung des Hilfsantrags hat einen Beigeschmack für uns, wurde doch für den gleichen Fall ein Jahr zuvor eine solche Aufstiegsberechtigung zugunsten von Hessen Kassel sehr wohl gefunden.
Wir sind sehr enttäuscht von diesem Urteil, müssen es und den Verbleib in der Oberliga nun aber endgültig akzeptieren. In der Hoffnung, dass die Oberligasaison regulär zu Ende gespielt werden kann, schauen wir jetzt nach vorne und widmen uns mit voller Kraft der Mission sportlicher Aufstieg 2022.
Der Vorstand