Die Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußball-Verbands hat heute Abend ihr Urteil übermittelt. Sie hat sich der Rechtsauffassung des VfR Wormatia angeschlossen. Das Pokalspiel des SV 1919 e.V. Mainz – Gonsenheim gegen den VfR Wormatia Worms ist von dem Staffelleiter neu anzusetzen.
Verwiesen wird in der Begründung auf § 33 SpO-SWFV, gemäß dessen grundsätzlich jeder (gastgebende) Verein für das jeweils anstehende Spiel verpflichtet ist, für Sicherheit und Ordnung auf dem Sportgelände zu sorgen. Dazu gehören vor allem der Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und der Spieler. Zur Sicherheit und Ordnung gehört u.a., dass jeder gastgebende Verein verpflichtet ist, 45 Minuten vor dem Spiel geräumige und gereinigte Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen für Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer zur Verfügung zu stellen und diese bis nach dem Spiel den Beteiligten zu überlassen. Dies gelte auch für den Verbandspokal, auch wenn es in dessen Durchführungsbestimmung nicht explizit mit angeführt wird. Dieser Pflicht konnte der SV Gonsenheim unverschuldet nicht nachkommen.
Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz dürfen derzeit Duschen und räumlich nicht getrennte Umkleidekabinen nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden. Dies wertet die Verbandsspruchkammer bei Mannschaftssportarten als faktische Schließung der Kabinen, weshalb im Ergebnis keine erforderlichen Umkleidekabinen zur Verfügung stehen. Weiter heißt es:
Gemäß dem aus § 33 SpO-SWFV resultierenden und seitens des Verbandes festgesetzten Schutzgedanken kann weder dem Schiedsrichtergespann noch den Spielern beider Vereine gegenüber zu dieser Jahreszeit zugemutet werden, vor dem Spiel, insbesondere aber während der Pause und nach dem Spiel verschwitzt auf eine wärmende Kabine zu verzichten, gar in diesem Zustand die längere Heimfahrt antreten zu müssen. Es ist allgemein bekannt, dass durch Auskühlung die Gefahr der Erkrankung steigt. Diese Gefahr läge im konkreten Fall vor. Die Fahrtdauer der Gastmannschaft von Mainz nach Worms von mehr als 30 Minuten erachtet die Verbandsspruchkammer für zu lang und nicht mehr zumutbar. […] Fehlt es im Ergebnis an den erforderlichen Umkleidekabinen und kann dem Schutz der Akteure vor zusätzlicher Gefahr einer Auskühlung und Erkrankung nicht durch andere Mittel vorgebeut bzw. nicht auf anderer Weise begegnet werden, ist der aus der Vorschrift des § 33 SpO-SWFV (Sicherheit und Ordnung) gebotene Schutz der Akteure nicht in vollem Umfang gewährleistet. Diesem Umstand hätte der Staffelleiter Rechnung tragen und eine Verlegung des Spiels bzw. des Spielortes im Rahmen der ihm nach § 18 SpO-SWFV obliegenden Ermessensentscheidung […] veranlassen müssen. Aus dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschrift ist auch der Schutz der Beteiligten dem Aufrechterhalten des Spielbetriebes/Pokalwettbewerbes vorrangig.
Das Spiel hätte nach Auffassung der Verbandsspruchkammer verlegt werden müssen. Hierauf durfte sich der nichtantretende Verein, der VfR Wormatia Worms zu Recht berufen und den Antritt zum angesetzten Spiel aus den besagten Gründen verweigern. […]Die Neuansetzung des Verbandspokalspiels ist somit erforderlich. Dem Staffelleiter wird daher aufgegeben, das Pokalspiel neu anzusetzen, ggfls. aus Gründen der Sicherheit aller Beteiligten unter Benennung eines neutralen Spielortes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der SV Gonsenheim kann innerhalb der nächsten 7 Tage in Berufung gehen.
Wir begrüßen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer, freuen uns sehr, dass sie unserer Argumentation zustimmen konnte und danken für die objektive und faire Bewertung des Sachverhalts.
Update 22.10.
Als Ergebnis des Pokalspiels ist auf verschiedenen Portalen bereits „Nichtantritt Gast“ bzw. 2:0 für Gonsenheim verzeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine rechtskräftige Entscheidung. Wir warten auf ein schriftliches Urteil, insbesondere auf dessen Begründung. Wie angekündigt behalten wir uns alle möglichen juristischen Mittel ausdrücklich vor!
Update 21.10.
Nachdem der SV Gonsenheim gegenüber Verbandspokal-Spielleiter Jürgen Veth schriftlich erklärt hat, einer zeitlichen oder örtlichen Spielverlegung nicht zuzustimmen, wurde das Verbandspokalspiel wegen Nichtantritt des VfR Wormatia abgesetzt und die Unterlagen an die Verbandsspruchkammer weitergeleitet. Diese wird nun eine Entscheidung treffen, mit der wir nicht vor nächster Woche rechnen.
Eine aus unserer Entscheidung resultierende drohende Spielwertung zugunsten des SV Gonsenheim war uns immer bewusst. Für uns hat jedoch die Gesundheit unserer Spieler Priorität.
Meldung vom 20.10.: Wormatia fordert Verlegung des Pokalspiels
Wie bereits mitgeteilt, sieht die Allgemeinverfügung der Stadt Mainz als eine der Corona-Beschränkungen vor, dass zum Pokalspiel keine Zuschauer zugelassen sind. Einen angebotenen Tausch des Heimrechts hat der SV Gonsenheim abgelehnt. Nun wurden zusätzlich auf dem Sportgelände des SV Gonsenheim die Umkleiden und die Duschen gesperrt. Aufgrund der sich daraus ergebenden Probleme hat der VfR Wormatia beschlossen, zum morgen terminierten Pokalspiel nicht anzutreten und eine Verlegung zu fordern . Der FC Bienwald Kandel hatte aus ähnlichen Gründen erfolgreich um die Verlegung seines Verbandsligaspiels beim FC Basara Mainz gebeten. Mit nachfolgendem Schreiben wurde der Verband heute Abend offiziell informiert:
Stellungnahme an den Verband
Sehr geehrter Herr Veth,
nach umfangreicher interner Diskussion teilen wir Ihnen mit, dass wir an dem für morgen in Gonsenheim terminierten Pokalspiel aus den nachfolgenden Gründen nicht teilnehmen können.
Da Mainz aktuell als Risikogebiet eingestuft wird, haben wir dem SV Gonsenheim bereits im Vorfeld mehrfach angeboten, das Spiel in Worms auszutragen. Dies wurde heute Nachmittag um 17:05 Uhr letztmalig abgelehnt.
Angesichts der aktuellen Pandemie-Situation halten wir es für nicht darstellbar, das Spiel unter diesen Umständen durchzuführen. Unserer Meinung nach ist es unverantwortlich, die Mannschaften in der Halbzeit sowie vor und nach dem Spiel im Freien stehen zu lassen und ihnen keine Möglichkeit zu geben, sich in der Kabine aufzuwärmen. Des Weiteren halten wir es für unverantwortlich, die Mannschaften nach dem Spiel ohne die Möglichkeit zu duschen, verschwitzt nachhause fahren zu lassen. Die Erkältungsgefahr ist um diese Jahreszeit ohnehin sehr groß und würde dadurch erfahrungsgemäß weiter erhöht. In einer gesellschaftlichen Situation, in der besonders an die persönliche Hygiene appelliert wird, halten wir es für unzumutbar und kontraproduktiv, die Mannschaften unter diesen Voraussetzungen antreten zu lassen. Ferner wurde uns von Seiten des SV Gonsenheim bis heute kein Hygienekonzept zur Verfügung gestellt. Zu guter Letzt hat uns das Busunternehmen kurzfristig die Stornierung unserer Fahrt mitgeteilt, da diese aus hygienischen Gründen nicht durchgeführt werden darf – da unsere Spieler ungeduscht im Bus sitzen müssten.
Wir sind nicht bereit, die Gesundheit beider Mannschaften durch die Umstände zusätzlich aufs Spiel zu setzen. Es erschließt sich uns nicht, warum der SV Gonsenheim an einer Durchführung des Spiels festhalten möchte. Die Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen, am Ende geht es hier nur um ein Fußballspiel.
Unabhängig davon möchten wir zum Achtelfinale natürlich antreten. Aus unserer Sicht sollte der Verband jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um hygienisch angemessene Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Gerade im vorliegenden Fall wäre dies durch den Tausch des Heimrechts möglich, um das Spiel in einem Nicht-Risikogebiet stattfinden zu lassen. Wir sind offen für eine entsprechende finanzielle Kompensation des SV Gonsenheim und haben dies diesem gegenüber auch kommuniziert. Wir halten es für angemessen, dass der Verband in dieser Pandemie-Situation den Austragungsort unter Berücksichtigung der Inzidenz und der geltenden Beschränkungen vor Ort im Falle der Uneinigkeit der beteiligten Vereine selbst bestimmt.
Wir fordern eine entsprechende örtliche oder zeitliche Verlegung des Spiels und behalten uns rechtliche Schritte vor.
Freundliche Grüße
VfR Wormatia 08 Worms