Der VfR Wormatia hat heute, wie bereits vergangene Woche Eintracht Trier, ebenfalls Beschwerde beim Berufungsgericht der Regionalliga Südwest GbR eingereicht gegen den Beschluss von Gesellschafterversammlung und Spielkommission vom 29. April, keine Aufsteiger aus den Oberligen aufzunehmen.
Der VfR, vertreten durch den Sportrechtler Siegfried Fröhlich von der Kanzlei Fröhlich & Arnold, beantragt in seiner Beschwerde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bis spätestens 24. Mai. Nach eingehender rechtlicher Prüfung wird festgestellt, dass es die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga im Sinne der Zulassungsordnung und der Spielordnung nicht erfordert, mindestens 50% der im Spielmodus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar vorgesehenen Spiele absolviert zu haben. Es wird daher gefordert, den entsprechenden Beschluss zurückzunehmen und den VfR Wormatia als Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zuzulassen oder ihn bei deren Nichtdurchführbarkeit oder der Nichtmeldung weiterer Mannschaften nach § 1 Abs. 3 der Zulassungsordnung als Aufsteiger in die Regionalliga aufzunehmen. Zugleich wird eine Neuterminierung der Aufstiegsspiele nach dem 1. Juli gefordert, da die Stuttgarter Kickers als möglicher Gegner bereits wieder trainieren und Testspiele absolvieren, während beides in Rheinland-Pfalz noch untersagt ist.
Nach Rechtsauffassung des VfR Wormatia ist der Beschluss bereits formell satzungs- und damit rechtswidrig, weil die Spielkommission für Änderungen der Spielordnung oder der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest nicht zuständig ist. Weiterhin ist er rechtswidrig, weil er keine Rechtsgrundlage hat, sogar willkürlich ist und den VfR Wormatia in seinen Rechten verletzt. Eine Regeländerung während der laufenden oder nach der abgeschlossenen Saison verstößt fundamental gegen den Gedanken des Fairplays, das Bestimmtheitsgebot wie auch gegen das Verbot einer Rückwirkung. Zudem beruft sich der VfR Wormatia auf den Vertrauensschutz, da für dessen Teilnahme an den Aufstiegsspielen noch nach Abbruch der Saison sowohl das Regelwerk, als auch die tatsächliche Kommunikation der Regionalliga Südwest GbR mit dem Verein gesprochen hat.
Die rechtliche Prüfung erwies sich aufgrund der komplizierten Rechtslage als umfangreich. Verglichen mit dem Pokalausschluss vor einigen Monaten existiert im jetzigen Fall beispielsweise kein Bescheid, gegen den Widerspruch oder Berufung eingelegt werden könnte. Es bestehen allerdings auch Möglichkeiten auf dem ordentlichen Rechtsweg. Hierzu erfolgte auch ein Austausch mit den anderen betroffenen Vereinen. So haben die Stuttgarter Kickers bereits beim Landgericht Stuttgart einen Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügungen gestellt.
In jedem Fall wird der VfR Wormatia das ihm Mögliche tun, um seine rechtmäßige Chance zum Aufstieg in die Regionalliga zu erhalten.